Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchung von Seminaren, Vorträgen, Coachings oder Consultings
1. Zustandekommen eines Vertrages & Geltung der AGB
Ein Vertrag zwischen Auftraggeber (Kunde) und Ole Haase – Motivation // Parkour kommt durch Annahme eines Angebotes durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann per Textform (z.B. Fax, E-Mail) erfolgen. Ole Haase – Motivation // Parkour wird dem Auftraggeber ein Angebot zur Durchführung der Leistungen als Referent, Trainer, Coach oder Consultant in Textform zusenden.
Es gelten ausschließlich die AGB der Ole Haase – Motivation // Parkour. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn Ole Haase – Motivation // Parkour in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
2. Vergütung
2.1 Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote zuzüglich MwSt. Bei Inhouse-Veranstaltungen fallen zuzüglich Reisekosten (0,69 €/km in eigenem PKW bzw. anfallende Flug-, Bahn- sowie ggfs. Übernachtungskosten) sowie MwSt an.
2.2. Bei Inhouse-Veranstaltungen werden die Leistungen von Ole Haase – Motivation // Parkour zeitnah nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Bei Teilnahme an offenen Seminaren und Veranstaltungen von Ole Haase – Motivation // Parkour gelten die vereinbarten Zahlungsbedingunen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen.
3. Rücktritt // Stornierung
3.1 Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen einer Inhouse-Veranstaltung (Training, Coaching, Consulting), zeigt dies der Auftraggeber Ole Haase – Motivation // Parkour unverzüglich an.
3.2 Für Stornierungen bis 8 Wochen vor dem Inhouse- Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Termin sind 50 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Bei Stornierungen binnen weniger als 4 Wochen fallen
80 % des vereinbarten Honorars an.
3.3 Wenn der Auftraggeber einen für Ole Haase – Motivation // Parkour akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an. Dies ist jedoch im Einzelfall von Ole Haase – Motivation // Parkour unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu entscheiden.
3.4 Für die Stornierung der Teilnahme an offenen Seminaren und Veranstaltungen fallen bis 4 Wochen vor dem Termin Stornogebühren von 50 % und danach 100 % Stornogebühr an. Gerne kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen. Bei Buchung von Jahresprogrammen besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden. Jedoch kann der Kunde verpasste Seminare zu anderen Terminen nachholen.
3.5 Ole Haase – Motivation // Parkour behält sich die Absage von Seminarterminen aus wichtigen Gründen vor. Sollte kein für den Kunden annehmbarer Ersatztermin zustande kommen, werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet.
4. Rücktritt // Stornierung durch Ole Haase – Motivation // Parkour // Veranstaltungsausfall
4.1 Falls Ole Haase – Motivation // Parkour wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen seinen Auftrag nicht wahrnehmen kann, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
4.2 Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten oder im Falle der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
4.3 Bei einem Ausfall des Termins fallen keine Honorare durch Ole Haase – Motivation // Parkour an.
4.4 Alle offenen Seminar- oder Vortragsveranstaltungen haben eine Mindest- und eine Maximalteilnehmerzahl. Bei einer Überschreitung der maximalen Anzahl an Teilnehmern, entscheidet die Priorität des Eingangs der Anmeldung über die Teilnahme. Eine telefonische Anmeldung zählt hierbei nicht als verbindlich. Im Fall der Überschreitung der maximalen Teilnehmeranzahl wird sich der Veranstalter bemühen, einen Folgetermin anzusetzen und neu zu bewerben. Einen Anspruch auf einen solchen Folgetermin haben die angemeldeten Teilnehmer nicht.
4.5 Sollte die minimale Anzahl an Teilnehmern unterschritten werden, findet die Veranstaltung nicht statt. Die minimale Teilnehmerzahl wird vom Veranstalter festgesetzt. Die Absage von Veranstaltungen, z. B. bei Ausfall eines Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn), Hotelschließung oder höherer Gewalt bleibt vorbehalten. Wir sind bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere einen Wechsel des Vortragenden, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Wechsel des Vortragenden (außer bei Veranstaltungen mit nur einem Vortragenden), unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Absage einer Veranstaltung, erstatten wir die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von Ole Haase – Motivation // Parkour nicht erstattet.
5. Technisches Equipment für die Präsentation
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart, stellt der Auftraggeber von Inhouse-Veranstaltungen die notwendige Technik für die Seminare bereit. Dazu zählen insbesondere ein leistungsstarker Beamer, Leinwand, zwei Flipcharts, Headset und Verstärkeranlage mit Tonabnahmemöglichkeit vom für die Präsentation verwendeten Computer.
5.2 Sollte dies dem Auftraggeber nicht möglich sein, teilt er dies so früh wie möglich Ole Haase – Motivation // Parkour mit, so dass eine passende Lösung gefunden werden kann. Gegebenenfalls fallen dann zusätzliche Mietgebühren an, die vom Auftraggeber zu übernehmen sind.
6. Nutzungs- und Urheberrechte
6.1 Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte von Ole Haase – Motivation // Parkour. Dies betrifft insbesondere Präsentation, Unterlagen oder Inhalte, die nur mit schriftliche Einwilligung von Ole Haase – Motivation // Parkour vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden dürfen.
6.2 Insbesondere das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, Youtube etc. ist ohne schriftliche Einwilligung von Ole Haase – Motivation // Parkour zu unterlassen.
6.3 Ein Aufnehmen der Veranstaltung in Ton, Bild oder Film ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Ole Haase – Motivation // Parkour gestattet.
6.4 Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte, die Inhalte der Trainings, Coachings oder Consultings sowie Schulungs- oder Informationsmaterial kommerziell zu nutzen, zu kopieren, digital zu vervielfältigen oder Dritten anderweitig ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ole Haase – Motivation // Parkour zugänglich zu machen. Es ist dem Kunden untersagt, Seminarinhalte ganz oder in Teilen zu reproduzieren.
6.5 Werden Veranstaltungen von Ole Haase – Motivation // Parkour gefilmt, so willigt der Kunde für alle gegenwärtig bekannten und zukünftig bekanntwerdenden Medienformen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass Ole Haase – Motivation // Parkour berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person auf der jeweiligen Veranstaltung erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien, auch zum Zwecke der Bewerbung von Veranstaltungen, zu nutzen.
7. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen
7.1 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
7.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht hierdurch berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Stand: 02.07.2018