OLE
HAASE

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ole Haase Trainings Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Trainings, Coachings, Workshops, Beratungen und Vorträge zwischen Ole Haase Trainings (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (Kunde).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebots (per E-Mail oder Unterschrift) oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Auch die Terminbuchung über Online-Tools (z.B. Calendly) gilt als verbindliche Anfrage, die durch eine Bestätigung des Auftragnehmers zum Vertragsschluss führt.
3. Art der Leistung & Erfolgsgarantie
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in Form von Trainings, Coachings oder Beratung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Erbringung der Dienstleistung und nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet ist (Dienstvertrag nach § 611 BGB).
(2) Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher oder persönlicher Ziele (z.B. Umsatzsteigerung, Mitarbeiterbindung, Bestehen von Prüfungen). Der Erfolg der Maßnahmen hängt maßgeblich von der Mitarbeit und der Umsetzung durch den Auftraggeber und die Teilnehmer ab. Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen im operativen Geschäft liegt allein beim Auftraggeber.
4. Honorar, Reisekosten & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Honorare. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, werden Reisekosten (Bahn 1. Klasse / Flug Economy / PKW 0,50 € pro km) sowie Übernachtungskosten gesondert gegen Nachweis oder Pauschale in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5. Stornierung & Ausfallhonorar
(1) Da Termine exklusiv für den Auftraggeber reserviert werden, entsteht bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber ein Ausfallhonorar.
(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Stornierungsstaffeln:
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Absage bis 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei.
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Absage bis 2 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
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Absage weniger als 2 Wochen vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.
(3) Bereits angefallene Kosten für Reisen oder Unterkünfte, die nicht kostenfrei storniert werden können, sind vom Auftraggeber in jedem Fall voll zu erstatten.
6. Urheberrechte & Unterlagen
(1) Alle Konzepte, Trainingsunterlagen, Präsentationen und Handouts sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch im Rahmen der Fortbildung seiner Mitarbeiter. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte (insbesondere an andere Unternehmen, Konzernteile oder externe Trainer) ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(3) Bild- und Tonaufnahmen während der Trainings durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen Zustimmung.
7. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
8. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Schwaikheim).

